Der Mieter erklärt hiermit, dass er das gemietete Gerät erhalten und auf folgende Punkte geprüft hat:
- keine sichtbaren Mängel
- in reinem Zustand
- mit einer deutlichen Gebrauchsanleitung
- mit den notwendigen SicherheitsvorrichtungenDer Mieter verpflichtet sich dazu,
- das gemietete Gerät mit sorgfallt zu behandeln und zu unterhalten.
- die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
- die örtlichen und nationalen Vorschriften i.B.a. die Verwendung des gemietetenGerätes zu befolgen.
- passende Maßnahmen zu treffen um Beschädigung, Diebstahl oder Pfändungdes gemieteten Gerätes zu vermeiden.
- das gemietete Gerät am Ende der Mietfrist in dem zu Punkt 1 beschriebenenZustand zurückzubringen.
Der Mieter haftet für:
- jeden Gebrauch des gemieteten Gerätes, sowohl durch ihn selbst als auch durch seine Angestellten oder durch dritte.
- die richtige Abstellung des Gerätes.
- denVerlust des gemieteten Gerätes.
- alle irgendwelchen Beschädigungen, welche an ihn selbst, an Dritte, und/oder an das gemietete Gerät ab Datum des Empfangs bis zur Rückgabe im Lager des Vermieters verursachte werden.
Bei Verlust oder Diebstahl des gemieteten Geräts ist der Vermieter berechtigt, ein neues Gerät (das gleiche oder ein gleichwertiges) zu kaufen und die Kosten vom Mieter zurückzufordern.
Das Gerät bleibt jederzeit Eigentum des Vermieters, und der Mieter darf diesbezüglich keine einzige Verwirrung schaffen. Es ist dem Mieter verboten, das gemietete Gerät an Dritte unterzuvermieten oder leihweise zu überlassen.
Jede Verwendung des gemieteten Gerätes auf der öffentlichen Straße ist verboten.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, das vermietete Gerät zu überwachen und zurückzunehmen, wenn er meint, daß es wegen schlechten Gebrauchs, Vernachlässigung, Mißbrauch oder aus irgendwelchem sonstigen Gründen in Gefahr ist.
Der Vermieter haftet auf keinerlei Weise für Unfälle und Schäden, die möglicherweise aus der Verwendung hervorgehen, einer Fehlabstellung, Diebstahl oder Verlust des gemieteten Geräts, sogar wenn diese auf einem Mangel an der Sache selbst zurückzuführen sind.
Der Mietpreis wird jederzeit geschuldet, sogar wenn der Mieter, aus irgendwelchen Gründen, das Gerät nicht verwendet hat. Der Mietpreis wird ebenfalls geschuldet in den im Artikel 6 erwähnten Fällen.
Der Mietpreis versteht sich exklusive MwSt., Zubehörkosten und etwaige Reinigungskosten.
Die Mietfrist beginnt bei der Unterzeichnung des Vertrages. Die Tage der Abholung und der Rückerstattung gelten als volle Miettage, es sei denn, daß das Gerät vor 10.30 Uhr zurückgebracht wird.
Das gemietete Gerät ist vom Mieter selbst ins Lager des Vermieters zurückzubringen.
Nur der Vermieter ist zuständig, die gemieteten Geräte zu unterhalten oder zu reparieren. Die Kosten einer etwaigen Reparatur werden insgesamt zu Lasten des Mieters belastet.
Wenn das Gerät 2 Wochen nach dem vereinbarten Rückgabedatum nicht oder in irreparablem Zustand eingeliefert wird, wird ein Betrag von 40€(CHF 60.-) als Vergütung für die zusätzlichen Verwaltungskosten anberechnet, und zwar oberhalb des vereinbarten Ersatzwertes.
Die als Bürgschaft geleisteten Summen oder Checks werden verrechnet bei der Rückgabe des gemieteten Gerätes. Im Streitfall bleibt die Bürgschaftssumme im Besitz des Vermieters bis nach Regelung des Streitfalles, ohne daß der Vermieter dafür Zinsen an den Mieter zu bezahlen hat.
Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen des gegenwärtigen Mietvertrages durch den Mieter verletzt werden, so wird die Miete für die ganze Periode unmittelbar und integral fällig, unter außdrücklichem Vorbehalt jeder sonstigen Schadensersatzklage.
Darüberhinaus ist der Vermieter kraft des gegenwärtigen Mietvertrages berechtigt, die Gebäude des Mieters zu betreten um seine Waren zurückzuholen, und vom Verwahrer der Güter die Herausgabe auf erste Bitte zu verlangen.
Die Nichtigkeit einer der Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages bewirkt auf keinen Fall die Nichtigkeit des gesamten Vertrages.
Im Streitfall sind die Gerichte von Kortrijk (Belgien)allein zuständig.




